home
***
CD-ROM
|
disk
|
FTP
|
other
***
search
/
NetNews Offline 2
/
NetNews Offline Volume 2.iso
/
news
/
de
/
newusers
/
39
< prev
next >
Wrap
Internet Message Format
|
1996-08-06
|
19KB
Path: jat.de!achim
From: Joachim Astel <achim@astel.de>
Newsgroups: de.newusers,de.newusers.questions,de.admin.news.groups,de.alt.admin
Subject: <95-10-01> Einrichtung von Usenet-Gruppen in "de.*"
Message-ID: <deu.new.new.11111@astel.de>
Reply-To: newusers@noris.net
Date: 02 Apr 96 00:17:41 GMT
Expires: 01 Jul 96 00:17:41 GMT
Followup-To: de.newusers.questions
Approved: achim@astel.de
Supersedes: <deu.new.new.11110@astel.de>
Archive-name: de-newsgroups/einrichtung
Posting-frequency: monthly
REGELN FUER DIE EINRICHTUNG UND ENTFERNUNG VON USENET-GRUPPEN
Inhalt:
~~~~~~~
Teil 1: Ueberblick
Teil 2: Zusammenfassung
Teil 3: Moderation
Teil 4: RfD
Teil 5: Die Diskussion
Teil 6: CfV
Teil 7: Die Wahl(-regeln)
Teil 8: Nach der Wahl
Teil 9: Sonderregeln fuer kombinierte Votings
Teil 10: Sonderregeln fuer de.alt.*
Teil 11: Danksagung
1. Ueberblick:
~~~~~~~~~~~~~~
Das Einrichten und Entfernen von Newsgroups ist von technischer Seite
gesehen ausgesprochen einfach. In der Tat reicht ein einziger Artikel,
der einem bestimmten Format entspricht, dazu aus. Damit aber nicht
vollstaendig chaotische Zustaende herrschen, in der jeder, der glaubt,
das Netz mit seiner neuen Gruppe begluecken zu muessen, eine newgroup-
message abschickt, haben sich gewisse Spielregeln zur Einrichtung einer
Gruppe eingebuergert. Auf den meisten Systemen wird auch technisch das
hier beschriebene Procedere bevorzugt.
Diese Regeln differieren von News-Hierarchive zu News-Hierarchie. So
gelten fuer Gruppen innerhalb der "alt.*"-Hierarchie andere Bedingungen
als innerhalb von "news.*". Der folgende Text beschreibt die
Spielregeln, wie sie innerhalb der deutschsprachigen News-Hierarchie
"de.*" -- mit Ausnahme von de.alt.*, dazu siehe Teil 10 -- gelten.
Diese Spielregeln gelten zunaechst einmal nur fuer die Einrichtung oder
Entfernung einer Gruppe, es spricht jedoch nichts dagegen, auch andere
netzuebergreifende Entscheidungen nach analogen, nur im Detail
abweichenden Regeln zu entscheiden.
Werden diese Regeln ohne hinreichenden Grund nicht beachtet, so ist es
nahezu ausgeschlossen, dass die Entscheidung akzeptiert wird.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass kein Netzteilnehmer oder
Sysadmin in irgend einer Weise an die "Beschluesse" des Netz gebunden
ist: ob eine Gruppe lokal eingerichtet wird oder nicht, ob eine Gruppe
lokal entfernt wird oder nicht, ob eine Gruppe bezogen wird oder nicht,
das ist alles Entscheidung des lokalen newsadmins bzw. dessen
Vorgesetzten. Es besteht auf nichts und niemanden irgend eine Art von
Rechtsanspruch, und das UseNet hat keine, oder besser verzichtet
freiwillig auf jegliche, Exekutive.
Dies ist aber nicht als Freibrief fuer jedweden Unsinn zu verstehen: Das
Netz hat eine Abneigung sowohl gegen net.sheriffs wie gegen
net.terrorists! Es waere doch schade, wenn wegen letzterer die Freiheit
dieses Netzes eingeschraenkt werden muesste...
2. Zusammenfassung:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Eine Entscheidung wird herbeigefuehrt, in dem man ein Thema durch einen
foermlichen RfD (s.u.) zur Diskussion stellt, der Diskussion genuegend
Zeit laesst, und dann, falls noch Bedarf und hinreichend Aussicht auf
Erfolg besteht, durch einen foermlichen CfV (s.u.) darueber abstimmen
laesst.
Ist die Wahl erfolgreich, veranlasst der Moderator oder der Wahlleiter
die notwendigen Schritte zur "Durchsetzung" der Entscheidung, indem er
einen dafuer vorgesehenen Server die Einrichtungsnachricht (newgroup)
abschicken laesst. Dieser Server kann von jedem Netznutzer per
Einspruchsmail in diesem Prozedere gestoppt werden.
Damit alle Administratoren und alle Interessierten Netznutzer
mitbekommen, welche Entscheidungen anstehen, muessen alle Ankuendigungen
und Einrichtungen ueber die Newsgruppe de.admin.news.announce laufen.
3. Moderation:
~~~~~~~~~~~~~~
Die Gruppe de.admin.news.announce ist moderiert. Sie dient
ausschlieslich dem Veroeffentlichen von Diskussionsaufrufen (RfD s.u.),
Wahlaufrufen (CfV s.u.), Zwischen- und Endergebnissen, administrativen
Dingen dieser Gruppe (wie Listen laufender Votings), sowie dazu analogen
Postings. Wuenscht man eine solche Veroeffentlichung, so muss man seinen
Artikel per email an den Moderator schicken.
Die momentane Adresse des Moderators lautet:
moderator@dana.de
Der Moderator prueft, ob der gewuenschte Artikel den Bestimmungen der
Gruppe entspricht. Findet er Unstimmigkeiten oder Regelverstoesse, so
schickt er entweder eine Liste der strittigen Punkte an den Initiator
zurueck, oder (bei lediglich kleinen Fehlern) korrigiert diese. Ist der
Artikel akzeptabel, so wird er diesen in de.admin.news.announce sowie
jeder weiteren gewuenschten Gruppe oder Mailing-Liste veroeffentlichen.
Das bedeutet insbesondere, dass RfD/CfV *ausschliesslich* per mail an
den Moderator gehen. Ein Posten "auf eigene Faust" hat zu unterbleiben.
Ausnahmen regeln allein die Moderatorenwahlreglen fuer
de.admin.news.announce.
Moderator"eid": Bei allen Entscheidungen als Moderator werde ich mich
bemuehen, mich nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist einer
Regel zu halten. Wenn man mich also _ueberzeugen_ kann, werden
Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Ueberzeugen lege
ich in einem solchen Fall allerdings Wert!
4. RfD:
~~~~~~~
Wuenscht man einen foermlichen "Aufruf zur Diskussion" - engl. "Request
for Discussion", oder kurz RfD, so muss dieser an den Moderator
geschickt werden. Dieser wird ihn, wenn er den Regeln entspricht, in
de.admin.news.announce posten, ansonsten wird er Ruecksprache mit dem
Initiator halten.
Fuer einen foermlichen RfD ist folgendes notwendig:
o es muss deutlich hervorgehen, ueber was ueberhaupt diskutiert werden
soll; bei einer Einrichtung einer neuen Gruppe sollte insbesondere
der angestrebte Status (moderiert oder unmoderiert), und der Name
der Gruppe erwaehnt sein. Sollte eines von beidem (oder beides)
noch unklar sein, so sollte darauf explizit hingewiesen werden.
o nach Moeglichkeit bereits hier, spaetestens jedoch im CfV sollte
eine Kurzbeschreibung und eine Charta erstellt werden: Die Charta
gibt an, worum es in dieser Newsgroup ueberhaupt geht; sie ist
normalerweise ein bis zwei Absaetze lang. Die Kurzbeschreibung (ca.
60 Zeichen) wird in den regelmaessigen Postings verwendet, die den
Systemadministratoren helfen, festzustellen, welche Newsgroups sie
vergessen haben zu abonnieren. Manche Newsprogramme zeigen diese
Information auch an -- zur Erinnerung an das Gruppenthema, damit
Artikel nicht in ungeeigneten Newsgroups landen.
Beispiel:
Kurzbeschreibung:
de.etc.misc Alles, was woanders nicht hinpasst
Charta:
de.etc.misc ist das "Auffangbecken" fuer alle Themen, fuer die
es keine eigene Newsgroup gibt und die auch nicht in eine der
uebrigen ".misc"-Newsgroups passen (beispielsweise de.comp.misc
fuer computerbezogene Themen).
5. Die Diskussion:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die auf den RfD folgende Diskussion wird mittels "Followup-To:" auf
de.admin.news.groups gerichtet, eine Diskussion an (ausschliesslich)
anderer Stelle sollte unterbleiben. Der Diskussion sollte genuegend Zeit
gelassen werden, um das Thema sorgfaeltig ueberdenken zu koennen, also
mindestens zwei Wochen, jedoch laenger, wenn sich noch kein Konsens
eingestellt hat.
Wenn die Befuerworter einer neuen Gruppe sich innerhalb von 30 Tagen
nicht ueber die strittigen Punkte einig werden koennen, dann sollte die
Diskussion offline (z. B. per Mail) statt in de.admin.news.groups
weitergefuehrt werden, bis ein Konsens erreicht ist. Wenn ein Konsens
zustande kommt, kann ein neuer, praezisierter Vorschlag eingebracht
werden. In diesem Fall wird bei der Einreichung eines RfD (s.o.) erneut
begonnen. Ein solcher 2.RfD sollte als Zusammenfassung die Regel sein.
6. CfV:
~~~~~~~
NACH(!) der Diskussionsperiode, also nachdem festgestellt wurde, dass
eine neue Gruppe wirklich gewuenscht wird, eine Einigung ueber Name,
Kurzbeschreibung und Charta der Gruppe erreicht wurde, und bestimmt
wurde, ob und von wem die Gruppe moderiert werden soll, kann ein "Aufruf
zur Stimmenabgabe" -engl. "Call for Votes" oder kurz CfV - beim
Moderator eingereicht werden.
Dieser muss explizit enthalten:
o an wen (welchen account) eine Stimme zu richten ist.
Die Abgabe einer Stimme fuer die Einrichtung der Gruppe muss genauso
klar erklaert und genauso einfach sein, wie eine Stimme gegen die
Einrichtung, und umgekehrt.
Es ist explizit erlaubt, zwei verschiedene E-Mail-Adressen fuer die
Ja- und Nein-Stimmen einzurichten, vorausgesetzt sie sind auf der
gleichen Maschine.
Es ist ebenfalls erlaubt, eine andere Adresse als die, von der aus
der Artikel gepostet wurde, anzugeben, oder nur "Replies" auf den
"Call for Votes"-Artikel anzunehmen, solange in dem "Call for
Votes"-Artikel klar und explizit erklaert wird, wie die Stimmen
abgegeben werden koennen.
Wenn zwei Adressen fuer die Stimmabgabe benutzt werden, muss die
Adresse im Reply-To:-Feld ENTWEDER sowohl Ja- als auch Nein- Stimmen
annehmen und bearbeiten, ODER sie darf keine Stimme auf dieser
Adresse akzeptieren (in diesem Fall ist es also besser, erst gar
kein Reply-To: zu generieren).
Sehr empfohlen werden jedoch Sammel-Accounts, die sowohl Ja- , wie
auch Nein- Stimmen akzeptieren, mit einem entsprechenden Reply-To:
auf diese Adresse fuer geschickter, da sie u.a. Meinungsaenderungen
(s.u.) besser handhaben laesst. Die Auszaehlung wird dadurch
allerdings etwas komplizierter.
o den genauen Zeitraum, in dem Stimmen akzeptiert werden.
Ueblicherweise beginnt die Abstimmung mit der Veroeffentlichung des
CfV, aber das muss nicht sein. Das Ende der Abstimmungsperiode muss
genau angegeben sein. Der Zeitraum sollte mindestens drei Wochen,
jedoch hoechstens einen Monat betragen.
o sie sollte nur in Ausnahmefaellen weitere Regelungen enthalten.
Sofern nicht anders erwaehnt, gelten die ueblichen Regeln (s.u.)
o empfohlen werden Beispiele, wie die Stimme fuer jede(!)
Wahlmoeglichkeit auszusehen hat.
Ein RfD/CfV kann eine Sammelabstimmung ueber mehrere Gruppen enthalten,
wenn fuer jede Gruppe jeweils eine Charta und eine Kurzbeschreibung
vorhanden ist. Sie sollte im allgemeinen aber vermieden werden, da hier
leicht durch eine zugkraeftige Gruppe die Wahlbeteiligungsklausel (s.u.)
der anderen Gruppen ausgehebelt werden kann.
Eine CfV kann nicht veroeffentlicht werden, wenn eine der folgenden
Punkte noch unklar ist:
o Name der Gruppe
o Kurzbeschreibung der Gruppe
o Charta der Gruppe
o Status der Gruppe (moderiert oder unmoderiert)
o der Name des Moderators im Falle einer moderierten Gruppe
Zur Auswahl einer von mehreren Alternativen, die trotz intensiver
Diskussion nicht im Rahmen des RfD konsensfaehig geklaert werden
konnten, koennen die Regeln fuer "kombinierte Votings" (Teil 9)
eingesetzt werden.
7. Die Wahlregeln:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Zeitraum: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, in welchem Zeitraum Stimmen
akzeptiert werden. Wird als Abstimmungsende nur ein Datum angegeben,
so endet die Abstimmungsperiode mit Ablauf dieses Tages (also um 00:00
des darauffolgenden Tages). Ausschlaggebend ist hierbei das
*Eintreffen* der Stimme, nicht das Absendedatum. Es sollte allerdings
bei nicht optimal angebundenen Systemen der Zeitpunkt des Eintreffens
auf dem Feed gelten.
Ziel einer Stimme: Aus dem CfV geht eindeutig hervor, an welche Adresse
eine Stimme zu senden ist. Diese Adresse ist verbindlich, andere
Adressen werden nicht gewertet. Stimmen muessen(!) per email abgegeben
werden. News-Artikel werden genausowenig gezaehlt, wie (fern-)
muendliche oder (sackpost-)schriftliche Meinungsaeusserungen oder
vergleichbares.
Eindeutigkeit: Eine Stimme muss eindeutig enthalten, wofuer der
Abstimmende seine Stimme abgibt. Insbesondere werden konjunktivierte
Aeusserungen ("Ich wuerde...") nur als Meinungen, nicht als Stimmen
aufgefasst und werden daher auch nicht gewertet.
Uebertragbarkeit: Stimmen koennen nicht auf einen anderen
Abstimmungsvorschlag uebertragen werden. Eine Stimme zaehlt nur fuer
GENAU DEN Vorschlag, fuer den sie abgegeben wurde. Insbesondere darf
eine Stimme fuer oder gegen ein Newsgruppe mit einem bestimmten Namen
NICHT als Stimme fuer oder gegen eine Newsgruppe mit einem anderen
Namen oder einer anderen Charta, einem anderen unmoderiert/moderiert
Status oder, falls moderiert, einem anderen Moderator oder Gruppe von
Moderatoren gezaehlt werden. Ueber jede Gruppe wird einzeln
abgestimmt, Verknuepfungen von Wahlen sind nicht moeglich (einzige
Ausnahme: Verzicht auf Umbenennung von xyz zu xyz.misc).
Formulare: 'Formulare' sind zwar sehr schoen, um etwas automatisch
auswerten zu koennen, aber man sollte sie nie vorschreiben, da sonst
z.B. solche Kleinigkeiten wie Zitatzeichen oder "TAB vs. 8*space" zu
einer ungueltigen Stimme fuehren koennten.
Wahlberechtigte/Realname: Jeder, der in der Lage ist, eine ansonsten
korrekte Stimme beim Wahlleiter abzugeben, ist wahlberechtigt und hat
genau eine Stimme. Dies schliesst "fremde Netze" ausdruecklich ein.
Das Wahlrecht beschraenkt sich auf natuerliche Personen, das bedeutet
insbesondere, dass jede Stimme mit einem Realname verknuepft sein
muss; auf die Veroeffentlichung des Realnames kann in begruendeten(!)
Einzelfaellen verzichtet werden, dazu s.u.
Die Wahl ist somit allgemein, gleich und frei, jedoch nicht geheim!
Ergebnis: Die Wahl gilt in der vorgeschlagenen Form als angenommen, wenn
nach Ablauf der Frist (s.o.) mindestens 2/3 aller abgegebenen,
gueltigen Stimmen dafuer stimmen (Verhaeltnis), und mindestens 30
Ja-Stimmen eingetroffen sind (Wahlbeteiligung).
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte.
Enthaltungen: Enthaltungen gelten nicht im Sinne einer gueltigen Stimme
[in 7.Ergebnis], da sie das Ergebnis verfaelschen wuerden. Sie sollten
daher auch erst gar nicht eingesandt werden! Selbstverstaendlich ist
es moeglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer "Enthaltung"-
Stimme zu "canceln". Enthaltungen machen besonders bei "kombinierten
Votings" (Teil 9) Sinn.
Erneuter Aufruf zur Wahl: Der Wahlleiter sollte dafuer Sorge tragen,
dass jeder Abstimmende eine Bestaetigung bekommt, dass seine Stimme
auch angekommen ist und gewertet werden kann. Dies kann einerseits
durch eine Bestaetigungsmail geschehen, oder aber durch das Posten
eines 2.CfV (oder beides). Im 2.CfV sollten alle Namen der bisherigen
Waehler erscheinen, und ob die Stimme jeweils gueltig war oder nicht.
Ob die Abstimmenden mit Ja oder Nein gestimmt haben, darf jedoch -um
Wahlbeeinflussung zu unterbinden- nicht erwaehnt werden!
Zumindest einmal -moeglichst in der Mitte der Wahlperiode- sollte
dieser 2.CfV (Erinnerungs-CfV) gepostet werden, bei dem eine
"Massenbestaetigung" (s.o.) ausdruecklich erwuenscht ist. Der 2.CfV
wird wie gehabt per Mail an den Moderator geschickt, der es dann in
de.admin.news.announce (sowie ggf. weiteren Gruppen bzw.
Mailing-Listen) postet.
Weitere Regeln: Im CfV koennen weitere Regeln, die die hier
aufgefuehrten ergaenzen oder ersetzen, aufgefuehrt werden. Sofern
diese Regeln den obigen wiedersprechen, lehnt der Moderator entweder
diese Regeln, und damit das ganze Voting ab, oder aber sie gelten
verbindlich. Grundsaetzlich werden aber Regeln, die das Wahlrecht
bestimmter Personen oder Gruppen einschraenken, nur in wirklich
begruendeten Faellen akzeptiert.
8. Nach der Wahl:
~~~~~~~~~~~~~~~~~
Nach Ablauf der Wahlfrist wird vom Wahlleiter eine Liste der
Abstimmenden sowie deren Stimmen zusammengestellt. Aus dieser Liste muss
eindeutig hervorgehen, wer (mailadresse + realname) fuer was (ja, nein,
Enthaltung) gestimmt hat. Auf die Veroeffentlichung des Realnames kann
in begruendeten(!) Einzelfaellen verzichtet werden. Bitte in einem
solchen Fall angeben, ob man bei Ablehung von seiner Wahlstimme
zuruecktritt!
Diese Liste wird dann vom Moderator gepostet. Wird nicht innerhalb einer
Woche gegen das Ergebnis widersprochen, so wird die Wahl als gueltig
angesehen. Gilt die Wahl als angenommen (siehe Regeln oben), so
veranlasst der Moderator oder der Wahlleiter einen definierten
Serveraccount eine newgroup-control-message zu verbreiten. Der
Serveraccount kann per Einspruchsverfahren in dieser Prozedur angehalten
werden. Dazu sendet der Einsprucherhebende einfach eine eMail an diesen
Account. Sollte kein Einspruch eingehen, so veranlasst der Account
gleichzeitig die notwendigen Aenderungen in der Liste der offiziellen
Newsgruppen. Newgroup-messages von anderen Adressen als diesem Account
werden in der Regel ignoriert.
9. Sonderregeln fuer kombinierte Votings:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Abweichend von den obigen Regeln koennen sog. "kombinierte Votings"
durchgefuehrt werden, wenn a) der Name, b) der Status oder c) der Name
des Moderators strittig sind: in diesem Fall wird fuer jede moegliche
Kombination der Wahlvorschlaege eine eigene Wahl durchgefuehrt,
sinnvollerweise natuerlich mit *einem* CfV. Ueber die Einrichtung der
Gruppe an sich ist dabei getrennt abzustimmen.
Wuerden dann nach obigen Regeln die Gruppe angenommen, so gilt einzig
derjenige Wahlausgang des kombinierten Votings, der das beste
Verhaeltnis Ja-Stimmen gegen Nein-Stimmen aufzuweisen hat, als
angenommen.
10. Sonderregel fuer de.alt.*:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Hier ist alles viel einfacher. Die Einzige echte Regel lautet hier:
Fairness.
Eine Einrichtung einer Gruppe in de.alt.* laeuft folgendermassen ab: Man
postet in de.alt.admin, ob jemand Einwaende gegen die vorgeschlagende
Gruppe hat, wartet fairerweise lang genug, damit sich auch wirklich
jemand beklagen kann (News-Laufzeiten sind bedauerlicherweise immer noch
im Tage- nicht im Minutenbereich, also etwas ein Woche warten), und
schickt, wenn der Protest nicht allzu heftig war, einfach die
newgroup-Message. Nachteil: de.alt wird nur von einer kleinen Menge von
Systemen getragen, man erreicht also nur einen kleinen Teil von ggf.
Interessierten.
11. Danksagung:
~~~~~~~~~~~~~~~
Vielen Dank fuer Zu- und Vorarbeiten geht an:
Greg Woods <woods@ncar.ucar.edu>
Eliot Lear <lear@turbo.bio.net>
Christoph Badura <bad@flatlin.ka.sub.org>
Matthias Urlichs <urlichs@smurf.noris.de>
Joachim Astel <achim@astel.de>
Wolfgang Zenker <wolfgang@lyxys.ka.sub.org>
Andreas Bewersdorff <anson@akb.in-berlin.de>
Wilhelm Buehler <wb@xlink.net>
Andreas M. Kirchwitz <amk@zikzak.snafu.de>